SFDR Offenlegung

       

Pflichtangaben nach der Verordnungdes Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“):

 

1.  Strategien für den Umgang mitNachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen (Artikel 3 derOffenlegungsverordnung).

Derzeit sind Nachhaltigkeitsrisikenkein separater Bestandteil der Investitionsentscheidungsprozesse von ElvastonCapital Management GmbH.

 

2.  Pflichtangaben zur Berücksichtigungnachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene der Elvaston CapitalManagement GmbH (Artikel 4 der Offenlegungsverordnung).

Art. 4 der Offenlegungsverordnung bildet einen Rahmen zur Schaffung von Transparenz in Bezug auf etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der Offenlegungsverordnung. Dazu müssen Finanzmarkteilnehmer wie die Elvaston Capital Management GmbH bestimmte Informationen (unter Berücksichtigung sog. Regulatory Technical Standards (RTS)) offenlegen. Die Elvaston Capital Management GmbH ist der Auffassung, dass die ihr von den Portfoliogesellschaften zur Verfügunggestellten Informationen in Bezug auf die Investitionen (insbesondere im Hinblick auf die umfassenden Vorgaben der RTS) noch nicht ausreichen, um dies zu ermöglichen. Derzeit berücksichtigt die Elvaston Capital Management GmbH etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Art. 4 der Offenlegungsverordnung noch nicht. Die Elvaston Capital Management GmbH wird jedoch die Entwicklung im Bereich der zur Verfügung stehenden Informationen beobachten und prüfen, inwieweit es zukünftig sinnvoll möglich ist, die von Art. 4 der Offenlegungsverordnung (einschließlich der RTS) geforderten Informationen offenzulegen.

 

3.  Pflichtangaben zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 der Offenlegungsverordnung).

Da Nachhaltigkeitsrisiken kein Bestandteil der Investitionsentscheidungen von Elvaston Capital Management GmbH sind, können auch keine Angaben zur Vereinbarkeit der Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken gemacht werden.

Entsprechend berücksichtigt die Vergütungsrichtlinie der Elvaston Capital Management GmbH Nachhaltigkeitsrisiken derzeit nicht.

 

Stand und Dokumentenversion:

V 2.0-Zweite Version – veröffentlicht 23.03.2026

V 1.0 Erste Version – veröffentlicht 10.03.2021